Dienstunfähigkeitsversicherung

Ihr Schutz als Beamten­anwärter


Am Anfang des Berufslebens ist die finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit besonders bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe wichtig, da es in den ersten Jahren noch große Lücken und finanzielle Risiken z.B. durch Gründung einer Familie oder Kauf einer Immobilie entstehen.

In den ersten 7-8 Jahren als Beamtenanwärter, Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe genießen Sie noch nicht Absicherung wie ein Beamter auf Lebenszeit. Sollte Ihnen in dieser Zeit etwas zustoßen und Sie dienstunfähig werden, verlieren Sie Ihren Beamtenstatus und Sie werden rückwirkend gesetzlich sozialversichert. Sie erhalten kein Ruhegeld. Das gilt auch im Auswärtigen Dienst. Bitte verwechseln Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Die richtige Vorsorge für Beamtenanwärter

Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist sozusagen die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Beamte. Jedoch entscheidet hier nicht der Arzt, sondern der Dienstherr, wer dienstunfähig ist.
Die private Versicherung der Berufsunfähigkeit, bzw. der Dienstunfähigkeit mit einer entsprechenden Rente vor dem Ruhestand wird immer noch sehr unterschätzt. Dabei ist die Absicherung nicht besonders teuer, wenn man früh genug einsteigt.

Ihre Vorteile beim richtigen Versicherer:

 

  • Alles in einem Vertrag: Leistung bei BU, wenn die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Leistung bei Dienstunfähigkeit, wenn der Dienstherr (z.B. das Auswärtige Amt) Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt bzw. entlässt.
  • Option Stufenpolice: zwei Rentenhöhen in einem Vertrag. Die Rentenhöhe für die erste und zweite Phase kann bei Vertragsabschluss innerhalb der Höchstgrenzen individuell festgelegt werden. Alternativ kann man auch eine konstante Rentenhöhe im Laufe der Jahre vereinbaren.
  • Im Rahmen der Altersvorsorge: Dienstunfähigkeits-zusatzversicherung in allen Vorsorgekonzepten für alle Privat- und Basisrenten.
  • Die Dauer der Phasen und die Rentenhöhe können individuell vereinbart werden. Diese Flexibilität ermöglicht eine Absicherung in jeder Lebensphase nach individuellen Bedürfnissen.
  • Konstanter Beitrag über die gesamte Laufzeit.
  • Achten Sie auf „Echte Dienstunfähigkeit“: Dienstunfähigkeitsbescheinigung des Dienstherrn wird anerkannt.
  • Optionale Absicherung der Teil-Dienstunfähigkeit (Teil–DU bzw. begrenzte Dienstfähigkeit). Anteilige DU-Rente und volle Beitragsbefreiung.
  • Spezielle Dienstunfähigkeit: für Beamte im Polizeivollzugsdienst (hier Bundespolizei mit Auslandsverwendung für das Auswärtige Amt) optional zusätzliche Absicherung der Polizeidienstunfähigkeit.
  • Produktwechsel von Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) in Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und umgekehrt möglich.
  • Wechselt ein Beamter in die Privatwirtschaft, soll automatisch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erfolgen. Er kann dann ja keine Dienstunfähigkeit geltend machen.
  • Spezielle anlassabhängige Erhöhungsoptionen: – Ernennung der versicherten Person zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf Lebenszeit. – Reduzierung der beamtenrechtlichen Altersversorgung der versicherten Person aufgrund gesetzlicher Änderungen. – Wechsel in die Privatwirtschaft, wenn dieser Wechsel nicht aus gesundheitlichen Gründen veranlasst ist.
  • Fragen Sie nach einer Beitragsüberprüfungsoption: bei bestimmten Anlässen besteht ein Anspruch den Beitrag überprüfen zu lassen – so kann sich der Beitrag z. B. bei Berufswechsel reduzieren.
  • Jederzeit zinslose Beitragsstundung möglich: ohne Angabe von Gründen über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten vereinbar und mehrmals während der Vertragslaufzeit möglich.
  • Beitragssteigerung: optional kann vereinbart werden, dass der Beitrag jährlich um 1–5 % steigt, um die Rente wegen Dienstunfähigkeit der Inflation anzugleichen. Dem Zuwachs kann jederzeit widersprochen werden.
  • Das ist wichtig: Hohe Flexibilität mit umfangreichen Erhöhungsoptionen

Häufig gestellte Fragen

  • Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung gedacht?

    Sie ist sozusagen die Berufsunfähigkeitsversicherung
    … für junge Beamte und Beamtinnen zu Beginn ihrer Laufbahn, Beamte und Beamtinnen auf Widerruf und Beamte und Beamtinnen auf Probe mit nur unzu­reichender Absicherung durch den Dienstherrn.
    … für Beamte und Beamtinnen in Dienst­zeit, um Versorgungs­lücken zu schließen.
    … für Studierende, die eine Beamten­lauf­bahn anstreben.

  • Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?

    Die Höhe der gewählten Berufs- und Dienst­unfähig­keits­rente sollte sich wie viele andere Versicherungen an dem individuellen Bedarf orientieren. Ist man auf Lebenszeit verbeamtet, kann der Bedarf je nach abge­leisteten Dienst­jahren unter­schiedlich ausfallen. Vor allem für Beamte und Beamtinnen auf Probe bzw. auf Widerruf besteht eine große Versorgungs­lücke auf­grund unzu­reichender gesetzlicher Ansprüche; für sie ist eine private Arbeits­kraft­sicherung besonders wichtig. In jedem Fall ist es sinnvoll, die persönliche Versorgungs­lücke im Fall einer Berufs- oder Dienst­unfähig­keit vor dem Abschluss der privaten Versicherung von einem Berater oder einer Beraterin ermitteln zu lassen.

  • Wie lange zahlt eine private Dienstunfähigkeitsversicherung?

    So lange Sie berufs- oder dienst­unfähig sind, erhalten Sie von der Versicherung im Rahmen der Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung eine Rente in verein­barter Höhe – längstens bis zum fest­gelegten Vertrags­ende. Das fest­gelegte Vertrags­ende sollte sich am Eintritt in den Ruhe­stand orientieren. Für die Dauer der Berufs- oder Dienst­unfähig­keit sind keine Beiträge zu zahlen.

  • Wann gilt man als dienstunfähig und wer stellt das fest?

    Als allgemein dienst­unfähig gelten Beamte und Beamtinnen, die aus gesund­heitlichen Gründen oder wegen ihres körper­lichen Zustands dauer­haft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienst­unfähig kann auch ange­sehen werden, wer inner­halb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienst­fähig­keit in den folgenden sechs Monaten wieder voll­ständig hergestellt ist.

    Die Feststellung der Dienst­unfähig­keit trifft der Dienst­herr (z.B. das Auswärtige Amt). Als Grundlage für die Entscheidung dienen das amtsärztliche Gutachten sowie ggf. weitere Gut­achten. Der Antrag auf Dienst­unfähig­keit kann aber auch von dem Beamten oder der Beamtin selbst ausgehen. Bis zur end­gültigen Fest­stellung der Dienst­unfähig­keit haben Beamte Anspruch auf ihre Dienst­bezüge in voller Höhe.

    Der Bedienstete hat immer die Möglich­keit, inner­halb bestimmter Fristen gegen die Entscheidung über Dienstunfähigkeit Wider­spruch einzulegen. Zudem ist die Feststellung der Dienst­unfähig­keit nicht unum­kehr­bar. So sind Beamte und Beamtinnen verpflichtet, alle geeigneten Maß­nahmen zur Wieder­herstellung ihrer vollen Dienst­fähig­keit zu ergreifen. Bis zu zehn Jahre nach der Feststellung können Beamte und Beamtinnen in den aktiven Dienst zurück­gerufen werden, wenn ihre Dienst­fähig­keit wieder­hergestellt ist.

  • Was ist die Dienstunfähigkeitsklausel und was ist der Unterschied zwischen echter und unechter?

    Die Dienstunfähigkeitsklausel in der DU-Versicherung regelt, in welchen Fällen Beamte und Beamtinnen Leistungen erhalten. Je nach DU-Versicherung kann es sich um eine echte, unechte, voll­ständige oder unvoll­ständige Dienst­unfähig­keits­klausel handeln.

    Den vollen Versicherungs­schutz erhalten Beamte und Beamtinnen nur mit der echten DU-Klausel. Hier folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienst­herrn und verzichtet auf die eigene Prüfung der Dienst­unfähig­keit. Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungs­schutz bereits, wenn Sie als Beamter oder Beamtin wegen allgemeiner Dienst­unfähig­keit in den Ruhe­stand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die Kriterien für Berufs­unfähig­keit müssen nicht erfüllt sein.

    Eine vollständige Dienst­unfähig­keits­klausel leistet bei der Entlassung von Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf aus dem Beamten­verhältnis sowie bei Beamten oder Beamtinnen auf Lebens­zeit bei der Versetzung in den Ruhe­stand. Somit erhalten Beamte und Beamtinnen im Falle der Dienst­unfähig­keit stets eine Leistung.

    Die unvoll­ständige DU-Klausel bezieht sich im Gegen­satz zur voll­ständigen nur auf Beamte oder Beamtinnen auf Lebens­zeit. Beamte oder Beamtinnen auf Probe oder auf Widerruf sind nicht berücksichtigt.

    Die schwächste Form der Absicherung bietet die unechte Dienst­unfähig­keits­klausel. Hier leisten Versicherer nur, wenn eine Dienst­unfähig­keit nach ihren eigenen Definitionen vorliegt.

    In der Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung des Anbieters muss die echte DU-Klausel enthalten sein. Das heißt der Versicherer folgt der Entscheidung des Dienst­herrn und stößt keine eigene Prüfung auf Dienst­unfähig­keit an. Deshalb können Kundinnen und Kunden direkt mit einer Leistung ihres DU-Versicherers rechnen, sobald der Dienst­herr den Beamten bzw. die Beamtin in den Ruhe­stand versetzt hat und er fort­laufend Ruhe­gehalt nach dem Beamten­versorgungs­gesetz erhält. Zudem sollten bereits Beamte und Beamtinnen auf Widerruf und Beamte und Beamtinnen auf Probe gegen Dienst­unfähig­keit abge­sichert sein. Werden diese aufgrund der DU entlassen und das Beamten­verhältnis wird beendet, erhalten sie für 36 Monate die DU-Leistung. Liegt im Anschluss daran weiterhin BU vor, wird die verein­barte BU-Leistung erbracht.

    Kann man die Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen? Die Beiträge für die Dienst­unfähig­keits­versicherung sind (Stand Dez 2023) grund­sätzlich als Sonder­ausgaben von der Steuer absetzbar, solange die steuer­lichen Höchst­grenzen einge­halten werden. Für Arbeit­nehmer:innen und Beamte und Beamtinnen gilt für Vorsorge­aufwendungen eine Höchst­grenze von 1.900 Euro pro Jahr. Selb­ständige können jährlich bis zu 2.800 Euro geltend machen. Häufig werden diese Höchst­grenzen aber bereits von den Beiträgen z.B. zur Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung aufge­braucht, sodass die Beiträge für die BU- und DU-Versicherung nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

    Die Beiträge zur Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung sind im Rahmen der Steuer­erklärung als „sonstige Vorsorge­auf­wendungen“ einzutragen. Hierunter fallen auch andere Versicherungen (z.B. Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung).


Zusammenfassung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung für Beamte, die sich gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit absichern möchten. Im Laufe ihrer Dienstzeit können Beamte aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder Unfällen dienstunfähig werden, was bedeutet, dass sie ihren Dienst nicht mehr wie vorgesehen ausüben können. In solchen Fällen greift die Dienstunfähigkeitsversicherung und bietet finanzielle Unterstützung in Form einer Rente.
Diese finanzielle Hilfe gewährleistet den Berechtigten ein Einkommen auch in einer Phase der Dienstunfähigkeit. Diese Unterstützung wird für die gesamte Lebenszeit des Beamten gezahlt, um sicherzustellen, dass er auch im Ruhestand seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Im Gegensatz dazu steht die Berufsunfähigkeitsversicherung, die für Personen außerhalb des öffentlichen Dienstes relevant ist.

Gerade Beamtenanwärter sollten sich bewusst sein, dass die staatliche Absicherung im Falle der Dienstunfähigkeit oft nicht ausreichend ist, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Besonders nicht in den ersten Jahren. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Beamte für den Abschluss einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung. Diese privaten Versicherungen bieten verschiedene Tarife und Leistungsumfänge an, die individuell auf die Bedürfnisse des Beamten zugeschnitten werden können.
Die Versicherung der Dienstunfähigkeit ist eine langfristige Investition in die finanzielle Sicherheit eines Beamten. Sie bietet Schutz für den Fall, dass dieser aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Unfälle während seiner Dienstzeit dienstunfähig wird. Diese Absicherung gibt Beamten und ihren Familien Sicherheit und Stabilität in schweren Zeiten.

In den letzten Jahren hat die Bedeutung der privaten Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte zugenommen. Durch den Abschluss einer solchen Versicherung können sie sicherstellen, dass sie auch im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert sind und ihren Lebensstandard halten können.
Wichtig: Bevor Sie Ihre private Rente versichern, denken Sie an die Risiken der Dienstunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit wird von Ärzten festgestellt – als Beamter kann die Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn festgestellt werden.


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