FAQs

Häufige Fragen und Antworten


Hier erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um Ihrer KFZ-Versicherung. Bitte wählen Sie zunächst eine Frage aus, unter Sie erhalten dann weitere Informationen.


Die Entsendung ins Ausland gestattet Ihnen den Wechsel ohne Frist, wenn der Versicherer Ihnen im Ausland keinen vergleichbaren Versicherungsschutz anbietet. Bei der Rückkehr ist das anders, weil Ihr Versicherer Ihnen ja in Deutschland vergleichbaren Versicherungsschutz bietet. Also, erstmal das Angebot für den Tarif im Inland abwarten und dann zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen, wenn es sich dann noch rechnet.

Teilkasko beinhaltet Brand, Diebstahl, Explosion, Haarwildschäden, Glasbruch, Sturm- und Hagelschäden, Marderbiss.
Die Vollkasko beinhaltet darüber hinaus Schäden, die Sie selbst dem Wagen zufügen, oder die Ihnen jemand Drittes zufügt, den Sie nicht haftbar machen können (Fahrerflucht oder Vandalismus).

Nicht unbedingt, aber wir schicken Ihnen natürlich eine grüne Karte eine zu, wenn Sie eine benötigen.

Das ist ein Teilkasko-Schaden. Abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung bezahlt Allianz den Schaden.
Ihrem Schadenfreiheitsrabatt passiert nichts, da Teilkaskoschäden den Rabatt nicht belasten.
Befindet sich nur ein leichter Schaden ausserhalb des Gesichtsfeldes, kann dieser ohne Selbstbehalt bei
CarGlass repariert werden. Fragen Sie uns !

Bis zu zehn (10) Jahren. Vorausgesetzt, dass Sie fortlaufend im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bleiben.

Eine Rabattübertragung ist in der Regel nur von Eltern auf Kinder, bzw. unter Eheleuten möglich. Großeltern können ihre Rabatte auf Enkel übertragen, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft leben.

Weil dieser Schutz nur für deutsche Kennzeichen gilt. Wenn Sie wieder in Deutschland Ihren Wagen zulassen, können Sie den Auslandsschadenschutz jederzeit eindecken.

Nein, AutoPlus bieten wir bedauerlicherweise für das Ausland nicht an.

Den Berufstarif gibt es nicht mehr. Die Prämie richtet sich nach der Branche des Arbeitgebers.

Zweit- oder Drittwagen werden im Ausland mit 85% in Haftpflicht und 85% in Vollkasko eingestuft, sofern das Erstfahrzeug mind. in Schadenfreiheitsklasse 2 ist.

Für Kinder von Allianz-Kunden kann es bessere Rabatteinstufungen geben. Andere Kinder werden in der Regel mit bis zu 230% Beitragssatz eingestuft, wenn sie nicht schon mind. 3 Jahre den Führerschein haben.

Bei halbjährlicher Zahlungsweise ergibt sich ein Zuschlag von 3%, bei vierteljährlicher 5% bzw. monatlicher Zahlungsweise
ein Zuschlag von 6%.

Vollkasko mit 300 Euro SB/Teilkasko ohne SB, Vollkasko mit 300 Euro SB/Teilkasko mit 150 Euro SB, Vollkasko mit 500 Euro SB/Teilkasko mit 150 Euro SB, bei manchen Typklassen auch Vollkasko mit 1000 Euro SB/Teilkasko mit 150 Euro SB, Teilkasko ohne SB, Teilkasko mit 150 SB

Bei der Probefahrt und beim Verkauf Ihres Gebrauchten sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Prüfen Sie vor der Probefahrt, ob der Käufer den erforderlichen Führerschein hat und fahren Sie grundsätzlich mit.
  • Schließen Sie immer einen schriftlichen Vertrag ab. Verwenden Sie dafür unseren Kaufvertrag.
  • Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe, und seien Sie vorsichtig bei Schecks. Von Ratenzahlungen raten wir grundsätzlich ab, weil hier der Käufer ein Widerspruchsrecht von einer Woche hat.
  • Vor der vollständigen Bezahlungen des Kaufpreises sollte der Kfz-Brief nicht an den Käufer ausgehändigt werden.
  • Lassen Sie sich die Ausweispapiere des Käufers vorlegen und halten Sie den Namen und die Anschrift im Vertrag fest. Tragen Sie weiterhin die Nummer des Personalausweises oder Passes sowie die ausstellende Behörde ein. Achten Sie darauf, dass der Käufer voll geschäftsfähig, also bereits 18 Jahre alt ist. Ansonsten ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  • Informieren Sie den Käufer über etwaige Mängel oder Schäden (Dazu sind Sie verpflichtet). Halten Sie diese auch schriftlich im Vertrag fest.
  • Verpflichten Sie den Käufer, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden.
  • Schicken Sie die Verkaufsmeldung sofort an die Kfz-Zulassungsbehörde und an Ihre Versicherung. Die Kfz-Steuerpflicht endet für Sie erst nach Eingang der Verkaufsmeldung bei Ihrer Zulassungsbehörde.
  • Mit dem Kauf des Fahrzeugs tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, haftet zwar die bestehende Haftpflichtversicherung, der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers wird hiervon aber nicht berührt.

Auch beim Kauf eines gebrauchten Autos sind Sie gut beraten, die folgenden Hinweise zu berücksichtigen:

  • Nehmen Sie Ihr Wunschauto genau unter die Lupe. Möglichst nicht allein, sondern immer mit einer fachkundigen Begleitperson. Vier Augen sehen schließlich mehr als zwei und zusätzlich haben Sie einen Zeugen.
  • Machen Sie eine Probefahrt. Und fahren Sie selbst! Machen Sie sich in Ruhe vertraut mit dem Fahrzeug. Befahren Sie zu Beginn möglichst ruhigere Straßen, damit Sie sich auf das Fahrzeug konzentrieren können. Ein Stück Schnellstraße bzw. Autobahn gehört in jedem Fall zur Probefahrt. Bei stillgelegten Fahrzeugen werden von der Zulassungsstelle befristete Kennzeichen zum Zweck der Probefahrt ausgegeben. Der Allianz Fachmann hilft Ihnen dabei gerne.
  • Wenn Sie das Auto selbst steuern und einen Unfall verschulden, tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers für die Schäden des Unfallgegners ein. Nicht jedoch für Schäden am Fahrzeug des Verkäufers. Auch ein Verlust des Schadenfreiheitsrabattes geht zu Ihren Lasten. Diese Kosten müssen Sie dem Verkäufer ersetzen.
  • Prüfen Sie den letzten TÜV-Bericht und auch die letzte Prüfbescheinigung über die Abgas-Sonderuntersuchung (AU). Kam das Auto ohne größere Reparaturen über die Runden? Hatte das Fahrzeug Unfallschäden? Lassen Sie sich die Rechnungen zeigen, wenn der Verkäufer auf Austauschteile hinweist.
  • Sehen Sie sich die Fahrzeug-Papiere (insbesondere Kraftfahrzeugbrief, Fahrzeugschein) genau an. Überprüfen Sie die Einträge sorgfältig auf Übereinstimmung mit dem Fahrzeug (z.B. Hersteller, Fahrgestell-Nummer, amtliches Kennzeichen, TÜV-Plakette etc.). Achten Sie bei re-importierten Fahrzeugen auf die Eintragungen im Kraftfahrzeugbrief. Eintragungspflichtige Umbauten am Fahrzeug müssen im Kraftfahrzeugbrief eingetragen sein bzw. die Betriebserlaubnis muss dafür vorliegen.
  • Sind Verkäufer und Halter nicht identisch (Personalausweis), sollten Sie sich eine Verkaufsvollmacht aushändigen lassen.
  • Stellen Sie sicher, dass mitverkaufte Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt und genau beschrieben wird.
  • Als Käufer sind Sie verpflichtet spätestens innerhalb von drei Werktagen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umzumelden.

Einen Musterkaufvertrag können Sie auf der Startseite im Formular-Center runterladen.

  • Zulassung
  • Kraftfahrzeugbrief
  • vollständig ausgefüllte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie von Ihrem Allianz Fachmann bekommen
  • Personalausweis oder Reisepass (evtl. Meldebescheinigung)
  • TÜV- und ASU-Bescheinigung (bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • Fahrzeugschein (bei Gebrauchtfahrzeugen)
  • bei Firmen zusätzlich: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Zusätzlich bei Ummeldung Fahrzeugschein und ggf. Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug vorher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war). Zusätzlich bei Wiederzulassung Abmeldebescheinigung/Kennzeichenschilder. Bei Zulassung durch beauftragte Personen deren Personalausweis eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

Weitere Hinweise
Die Zulassung muss bei der für Ihren Wohnort (bei Firmen der Firmensitz) zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen.

Ja, auf jeden Fall. Sonst kann der Versicherungsschutz erlöschen. Auch wenn der Nachwuchs in Begleitung fährt ist dieser Umstand ein höheres Risiko und deshalb wird die Prämie auch deutlich teurer. Mit 18 Jahren, wird diese Erhöhung etwas reduziert.