FAQ
Häufige Fragen und Antworten
Hier erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um Ihrer KFZ-Versicherung. Bitte wählen Sie zunächst eine Frage aus, unter Sie erhalten dann weitere Informationen.
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Kann ich bei Rückkehr aus dem Ausland meine Kfz-Versicherung ohne Frist wechseln ?
Die Entsendung ins Ausland gestattet Ihnen den Wechsel ohne Frist, wenn der Versicherer Ihnen im Ausland keinen vergleichbaren Versicherungsschutz anbietet. Bei der Rückkehr ist das anders, weil Ihr Versicherer Ihnen ja in Deutschland vergleichbaren Versicherungsschutz bietet. Also, erstmal das Angebot für den Tarif im Inland abwarten und dann zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen, wenn es sich dann noch rechnet.
Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko?
Teilkasko beinhaltet Brand, Diebstahl, Explosion, Haarwildschäden, Glasbruch, Sturm- und Hagelschäden, Marderbiss.
Die Vollkasko beinhaltet darüber hinaus Schäden, die Sie selbst dem Wagen zufügen, oder die Ihnen jemand Drittes zufügt, den Sie nicht haftbar machen können (Fahrerflucht oder Vandalismus).
Ich fahre ins Ausland. Brauche ich dort eine grüne Karte?
Nicht unbedingt, aber wir schicken Ihnen natürlich eine grüne Karte eine zu, wenn Sie eine benötigen.
Durch Steinschlag ist meine Windschutzscheibe gerissen. Wie kann ich den Schaden reparieren lassen?
Das ist ein Teilkasko-Schaden. Abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung bezahlt Allianz den Schaden.
Ihrem Schadenfreiheitsrabatt passiert nichts, da Teilkaskoschäden den Rabatt nicht belasten.
Befindet sich nur ein leichter Schaden ausserhalb des Gesichtsfeldes, kann dieser ohne Selbstbehalt bei
CarGlass repariert werden. Fragen Sie uns !
Ich habe mein Auto verkauft. Wie lange bleibt mir mein Schadenfreiheitsrabatt erhalten?
Mein Großvater hat seinen Wagen verkauft. Kann ich seinen Rabatt übernehmen?
Warum kann ich keinen Auslandsschadenschutz abschließen?
Gilt AutoPlus auch im Ausland?
Was fällt unter Berufstarif?
Den Berufstarif gibt es nicht mehr. Die Prämie richtet sich nach der Branche des Arbeitgebers.
Welche Konditionen können Sie mir für ein Zweit- und/oder Drittfahrzeug im Ausland einräumen?
Zweit- oder Drittwagen werden im Ausland mit 85% in Haftpflicht und 85% in Vollkasko eingestuft, sofern das Erstfahrzeug mind. in Schadenfreiheitsklasse 2 ist.
Mit wieviel % fängt mein Kind an, wenn es sich ein Auto kauft?
Für Kinder von Allianz-Kunden kann es bessere Rabatteinstufungen geben. Andere Kinder werden in der Regel mit bis zu 230% Beitragssatz eingestuft, wenn sie nicht schon mind. 3 Jahre den Führerschein haben.
Wie hoch ist der Beitragssatz, wenn ich halbjährlich, vierteljährlich bzw. monatlich zahle?
Bei halbjährlicher Zahlungsweise ergibt sich ein Zuschlag von 3%, bei vierteljährlicher 5% bzw. monatlicher Zahlungsweise
ein Zuschlag von 6%.
Welche Selbstbeteiligungen gibt es in der Kasko?
Vollkasko mit 300 Euro SB/Teilkasko ohne SB, Vollkasko mit 300 Euro SB/Teilkasko mit 150 Euro SB, Vollkasko mit 500 Euro SB/Teilkasko mit 150 Euro SB, bei manchen Typklassen auch Vollkasko mit 1000 Euro SB/Teilkasko mit 150 Euro SB, Teilkasko ohne SB, Teilkasko mit 150 SB
Was muss ich beim Gebrauchtwagenkauf bzw- verkauf beachten?
- Prüfen Sie vor der Probefahrt, ob der Käufer den erforderlichen Führerschein hat und fahren Sie grundsätzlich mit.
- Schließen Sie immer einen schriftlichen Vertrag ab. Verwenden Sie dafür unseren Kaufvertrag.
- Vereinbaren Sie möglichst Barzahlung des vollen Kaufpreises bei Übergabe, und seien Sie vorsichtig bei Schecks. Von Ratenzahlungen raten wir grundsätzlich ab, weil hier der Käufer ein Widerspruchsrecht von einer Woche hat.
- Vor der vollständigen Bezahlungen des Kaufpreises sollte der Kfz-Brief nicht an den Käufer ausgehändigt werden.
- Lassen Sie sich die Ausweispapiere des Käufers vorlegen und halten Sie den Namen und die Anschrift im Vertrag fest. Tragen Sie weiterhin die Nummer des Personalausweises oder Passes sowie die ausstellende Behörde ein. Achten Sie darauf, dass der Käufer voll geschäftsfähig, also bereits 18 Jahre alt ist. Ansonsten ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Informieren Sie den Käufer über etwaige Mängel oder Schäden (Dazu sind Sie verpflichtet). Halten Sie diese auch schriftlich im Vertrag fest.
- Verpflichten Sie den Käufer, das Fahrzeug unverzüglich umzumelden.
- Schicken Sie die Verkaufsmeldung sofort an die Kfz-Zulassungsbehörde und an Ihre Versicherung. Die Kfz-Steuerpflicht endet für Sie erst nach Eingang der Verkaufsmeldung bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Mit dem Kauf des Fahrzeugs tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag des Verkäufers ein. Verursacht der Käufer vor Umschreibung einen Unfall, haftet zwar die bestehende Haftpflichtversicherung, der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers wird hiervon aber nicht berührt.
- Nehmen Sie Ihr Wunschauto genau unter die Lupe. Möglichst nicht allein, sondern immer mit einer fachkundigen Begleitperson. Vier Augen sehen schließlich mehr als zwei und zusätzlich haben Sie einen Zeugen.
- Machen Sie eine Probefahrt. Und fahren Sie selbst! Machen Sie sich in Ruhe vertraut mit dem Fahrzeug. Befahren Sie zu Beginn möglichst ruhigere Straßen, damit Sie sich auf das Fahrzeug konzentrieren können. Ein Stück Schnellstraße bzw. Autobahn gehört in jedem Fall zur Probefahrt. Bei stillgelegten Fahrzeugen werden von der Zulassungsstelle befristete Kennzeichen zum Zweck der Probefahrt ausgegeben. Der Allianz Fachmann hilft Ihnen dabei gerne.
- Wenn Sie das Auto selbst steuern und einen Unfall verschulden, tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers für die Schäden des Unfallgegners ein. Nicht jedoch für Schäden am Fahrzeug des Verkäufers. Auch ein Verlust des Schadenfreiheitsrabattes geht zu Ihren Lasten. Diese Kosten müssen Sie dem Verkäufer ersetzen.
- Prüfen Sie den letzten TÜV-Bericht und auch die letzte Prüfbescheinigung über die Abgas-Sonderuntersuchung (AU). Kam das Auto ohne größere Reparaturen über die Runden? Hatte das Fahrzeug Unfallschäden? Lassen Sie sich die Rechnungen zeigen, wenn der Verkäufer auf Austauschteile hinweist.
- Sehen Sie sich die Fahrzeug-Papiere (insbesondere Kraftfahrzeugbrief, Fahrzeugschein) genau an. Überprüfen Sie die Einträge sorgfältig auf Übereinstimmung mit dem Fahrzeug (z.B. Hersteller, Fahrgestell-Nummer, amtliches Kennzeichen, TÜV-Plakette etc.). Achten Sie bei re-importierten Fahrzeugen auf die Eintragungen im Kraftfahrzeugbrief. Eintragungspflichtige Umbauten am Fahrzeug müssen im Kraftfahrzeugbrief eingetragen sein bzw. die Betriebserlaubnis muss dafür vorliegen.
- Sind Verkäufer und Halter nicht identisch (Personalausweis), sollten Sie sich eine Verkaufsvollmacht aushändigen lassen.
- Stellen Sie sicher, dass mitverkaufte Zusatzausstattung und Zubehör im Kaufvertrag vollständig aufgeführt und genau beschrieben wird.
- Als Käufer sind Sie verpflichtet spätestens innerhalb von drei Werktagen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umzumelden.
Ich benötige einen Musterkaufvertrag. Können Sie mir weiterhelfen?
Einen Musterkaufvertrag können Sie auf der Startseite im Formular-Center runterladen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung?
- Zulassung
- Kraftfahrzeugbrief
- vollständig ausgefüllte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie von Ihrem Allianz Fachmann bekommen
- Personalausweis oder Reisepass (evtl. Meldebescheinigung)
- TÜV- und ASU-Bescheinigung (bei Gebrauchtfahrzeugen)
- Fahrzeugschein (bei Gebrauchtfahrzeugen)
- bei Firmen zusätzlich: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen zusätzlich: Auszug aus dem Vereinsregister
- Zusätzlich bei Ummeldung Fahrzeugschein und ggf. Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug vorher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war). Zusätzlich bei Wiederzulassung Abmeldebescheinigung/Kennzeichenschilder. Bei Zulassung durch beauftragte Personen deren Personalausweis eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
Weitere Hinweise
Die Zulassung muss bei der für Ihren Wohnort (bei Firmen der Firmensitz) zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen.