Private Krankenversicherung

Weltweiter Kranken­versicherungs­schutz für Beamtinnen und Beamte


Ihre Beihilfe, Ergänzungstarife für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter mit weltweiter Geltung. Sie sind beihilfeberechtigt ? Sind Sie und Ihre Familie ausreichend krankenversichert? Gilt Ihre Police auch in jedem Land? Kann Ihr Versicherer Ihnen eine weltweite uneingeschränkte Deckung bestätigen? Hier ist Beratung empfohlen.


Private Krankenversicherung weltweit

Unsere Partner beraten Sie gern und erstellen für Sie und Ihre individuellen Bedürfnisse ein persönliches Angebot. Bitte teilen Sie über das Anfrageformular die wichtigsten Eckpunkte vertraulich mit und wir lassen innerhalb von 48 Stunden Kontakt durch den entsprechenden Partner zu Ihnen aufnehmen. Voranfragen an relevante Krankenversicherer führen die Experten erst nach Ihrer Zustimmung durch.


Als Beamtin oder Beamter erhalten Sie im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Diese Beihilfe ersetzt Ihre Krankheitskosten nicht in voller Höhe. Deshalb gibt es die Kranken–Vollversicherung für Beamtinnen und Beamte. Sie ergänzt den Beihilfebemessungssatz für ambulante, stationäre Kosten und zahnärztliche Behandlung auf bis zu 100 Prozent.

 

Wie sieht die Kostenerstattung aus, die den Beamten zusteht ?

100 % Kostendeckung beim Arzt

Der Versicherer muss zusammen mit Ihrer Beihilfe Ihre ambulanten Rechnungen und Kosten für naturheilkundliche Behandlungen (alternative Heilmethoden) übernehmen. Zudem viele weitere Leistungen bis zur vollen Höhe, sofern es sich um beihilfefähige Aufwendungen handelt. Auf Wunsch können Beamte ihre Kostenlücke bei ambulanten Leistungen schließen. Hierfür gibt es Beihilfeergänzungstarife.*

100 % Kostendeckung im Krankenhaus

Bei stationären Aufenthalten bietet man eine Behandlung durch Wahlärzte (Chefärzte) und Spezialisten sowie eine Unterbringung im Zweibettzimmer bzw. bei entsprechender Absicherung auch im Einbettzimmer an. Die Beamten zahlen bei stationärer Unterbringung einen kleinen Eigenanteil. Den kann man in bestimmten Tarifen ebenfalls versichern.

100 % Kostendeckung beim Zahnarzt

Abhängig von Ihrer Beihilfe erstattet der Versicherer Ihre Kosten für Zahnbehandlungen, Prophylaxe, Zahnersatz und Inlays. Auf Wunsch können Beamte auch ihre Kostenlücke bei zahntechnischen Leistungen und anderen Erstattungslücken (z.B. Implantate) schließen. Auch hierfür gibt es sogenannte Beihilfeergänzungstarife*.

Psychotherapie

Je nach Tarif (Beihilfe oder Heilfürsorge, je nach Land oder Bund) von 5 bis zu 95 Prozent Erstattung für Psychotherapie. Mit z.B. bis zu 30 Sitzungen – das gilt nach Tarif und Versicherer.

100 % weltweit & digital

Das ist wichtig: weltweiter Schutz. Digitale Services: Von medizinischer Hotline bis Patientenbegleiter. Über eine App oder ein Portal können Sie bei einigen Krankenversicherungen für Beamte Ihre Verträge und persönlichen Daten einfach zentral verwalten und datenschutzkonform kommunizieren. Ohne Zuschläge wegen einer Auslandsentsendung (bitte vor Abschluss schriftlich klären lassen). Das alles bekommen Beamte in der PKV, nicht in der gesetzlichen Versicherung.

In besonderen Leistungsbereichen unterscheiden sich die Anbieter voneinander. Das gilt z.B. für Rehabilitation (ReHa) und Pflegeleistungen. Hier kann sich der Vergleich für die Beamten lohnen.

*Zusätzlich zu den Beihilfetarifen der privaten Krankenversicherung können Beamte ihre Absicherung durch leistungsstarke Beihilfeergänzungstarife mit Zusatzbausteinen optimieren, wie z.B. Einbettzimmer, Pflegezusatz oder Krankenhaustagegeld für Beamte. Zukunftsgarantie: Mit den Beihilfeergänzungstarifen schließen Sie heutige und zukünftige Beihilfelücken bei gesetzlichen Kürzungen.

 

Fragen Sie auch nach den Lösungen für eine Beitragsrückerstattung (BRE) – diese kann zu erheblichen Entlastungen Ihrer laufenden Beiträge führen. Es gibt meistens erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen. Die Beamten auf Posten im Ausland mögen sich bitte rechtzeitig vor Abreise informieren, ob sich die Verwendung im Ausland auf die Beihilfeleistungen auswirkt: Merkblatt BVA Beihilfe


Was empfiehlt das Auswärtige Amt seinen Bediensteten zum Thema Beihilfe?

Das Auswärtige Amt selbst gibt grundsätzlich keine Empfehlungen ab. Unsere Empfehlung für die Beamten im Auswärtigen Amt lautet daher: Prüfen Sie vor dem ersten Abschluss der Versicherung – zumindest rechtzeitig vor einer Auslandsverwendung, ob der Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung auch im Ausland ohne Zuschläge oder Abstriche gültig ist. Nur wenige private Krankenversicherungen kennen sich mit diesen Auslandsversicherungen aus und sind ein geeigneter Partner während Ihrer Zeit im Auswärtigen Dienst.

Wer so ein geeigneter Partner sein kann, entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen zur Abordnung oder Entsendung (z.B. DBV, DeBeKa und Allianz Private Krankenversicherung).
Dafür brauchen Sie keinen Makler. Dazu können Sie sich einen Vergleich zusenden lassen. Es gibt für Beamtenanwärter und Beamte nur wenige Tarife. Diese Tarife richten sich nach dem Beihilfesatz und dem Eintrittsalter. Neben dem Alter spielt aber der Gesundheitszustand eine erhebliche Rolle für die Höhe der Beiträge.
Anwärter bekommen den Tarif für Anwärter in der Regel nur, wenn sie gemäß den Fragebögen gesund sind. Leichte Vorerkrankungen können zu Beitragszuschlägen führen. Diese werden in der Regel aber nicht auf den Anwärtertarif erhoben, sondern nur auf den normalen Beihilfetarif für Beamtinnen und Beamte. Das sollte daher dringend vorab mit der PKV geklärt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei Abschluss einer nicht beihilfekonformen Krankenversicherung (z. B. GKV) bei Beantragung von Beihilfe jedem Rechnungsbeleg ein (Nicht-) Erstattungsnachweis der Krankenversicherung beigefügt werden muss. Sobald Sie auf Posten sind, können Sie Ihre Private Krankenversicherung offiziell nicht mehr wechseln. Klären Sie das bitte so früh wie möglich und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Ihr Versicherer Ihnen auch außerhalb Deutschlands und der EU weltweit zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz anbietet, ohne dafür einen Mehrbeitrag zu fordern.


Häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Beamtenanwärter?

    Für Beamte auf Widerruf gelten spezielle Regelungen. Während die GKV für Beamte nur eingeschränkt zugänglich ist und die Beihilfe als Unterstützung dient, ermöglicht die PKV eine umfassendere Absicherung. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten, während die PKV individuelle Tarife und Leistungen anbietet.

  • Welche Leistungen werden von einer privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter abgedeckt?

    Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte auf Widerruf variieren je nach gewähltem Tarif. Typischerweise umfassen sie jedoch eine breite Palette medizinischer Leistungen, einschließlich ambulanter und stationärer Behandlungen, Zahnversorgung, Vorsorgeuntersuchungen und teilweise auch alternative Heilmethoden.

  • Welche Rolle spielt die Beihilfe bei der privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter?

    Die Beihilfe ist ein wichtiger Bestandteil der Absicherung von Beamtenanwärtern. Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten und ergänzt somit die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV). In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Einkommen entscheidend. In der privaten Krankenversicherung geht es um den Beihilfesatz – z.B. 50 Prozent für Alleinstehende oder verheiratete Beamte, bzw. 70 Prozent für verheiratete ab dem 2. Kind.

  • Gilt die private Krankenversicherung für Beamtenanwärter unabhängig vom Alter?

    Ja, grundsätzlich ist die private Krankenversicherung (PKV) für Beamtenanwärter unabhängig vom Alter. Allerdings können die Kosten je nach Eintrittsalter variieren. Frühzeitiger Eintritt kann in der Regel zu günstigeren Tarifen führen, während ältere Anwärter mit höheren Prämien rechnen müssen.

  • Wie vergleichen sich die Kosten der privaten Krankenversicherung (PKV) mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Beamtenanwärter?

    Die Kosten der privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamtenanwärter hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter Alter, Gesundheitszustand und gewählter Tarif. Im Allgemeinen bieten PKV-Tarife eine individuellere Auswahl an Leistungen, können aber auch teurer sein. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet in der Regel einheitliche Tarife, aber weniger individuelle Leistungen.

  • Brauche ich als Beamter auf Widerruf oder Beamte(r) eine private Krankenversicherung (Beihilfetarif)?

    Als Beamtenanwärter – also als Beamte(r) auf Widerruf und später als Beamte(r) auf Lebenszeit – übernimmt Ihr Dienstherr mit der Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Aber: Je nach Familiensituation und Dienstherr sind das in der Regel nur zwischen 50 und 80 Prozent! Mit einer privaten Krankenversicherung gleichen Sie die bestehende Lücke aus, profitieren von umfassenden Leistungen und sind als Privatversicherter bestens versorgt.

  • Wann muss ich meine private Krankenversicherung (Beihilfetarif) beantragen?

    Am besten, sobald eine Zusage zur Berufung als Beamtenanwärter(in) vorliegt.

  • Muss ich Gesundheitsangaben machen, wenn ich als Beamtenanwärter eine private Krankenversicherung beantragen?

    Ja. Jede(r) muss beim Antrag die Fragen genau beantworten. Falsche Angaben können zur Leistungsverweigerung und Kündigung der Versicherung führen.

  • Wie kann ich meine/n Ehepartner/in in die private Krankenversicherung bekommen, wenn diese/r in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist?

    Solange das Einkommen des/der Ehepartners/-in unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, besteht eine Pflichtversicherung. Endet diese Beschäftigung z.B. weil Sie ins Ausland entsendet werden, bekommt Ihr/e Ehepartner/in 70% Beihilfe und er/sie kann eine entsprechende Restkostenversicherung abschliessen. Wegen der anstehenden Gesundheitsfragen empfehlen wir, so früh wie möglich eine Anwartschaft oder eine Wechsel-Option abzuschliessen. Dann klappt der Wechsel in die private KV auch OHNE Gesundheitsfragen und OHNE Wartezeiten.

  • Woher weiss ich, ob meine private Krankenversicherung auch leistet, wenn ich im Ausland bin?

    Hier ist zu unterscheiden, ob man kurzfristig (Abordnung) oder längerfristig (Entsendung) im Ausland ist. Bei der Abordnung genügt meistens eine Ausdehnungsvereinbarung, die man sich von der privaten Krankenversicherung zusenden lassen sollte. Im Falle einer Entsendung muss so lange wie möglich vor der Ausreise sichergestellt sein, dass man im Ausland weiterhin ohne Zuschläge versichert ist. Auch das muss schriftlich erfolgen. Dies bieten u.a. Allianz und DeBeKa auf Anfrage an.

  • Muss ich meine Belege bei der Beihilfestelle und bei der PKV parallel einreichen?

    Das kommt auf die PKV an. Offiziell müssen die Belege parallel eingereicht werden. Das passiert bei den PKV in der Regel über eine App.

  • Muss ich mit meinem Beihilfeantrag Originalbelege einreichen?

    Bitte übersenden Sie ausschließlich Zweitschriften oder Kopien. Eingereichte Belege werden unmittelbar nach der Antragsbearbeitung vernichtet.

  • Werden Beiträge im Alter für Beamte nicht unbezahlbar?

    Nein. Dafür sorgen die sogenannten Altersrückstellungen. Ein Teil Ihrer Beiträge wird für die Entlastung Ihrer Beiträge ab dem 65. Lebensjahr zurückgestellt. Das ist in der PKV genau reguliert. Die Beihilfe selbst zahlt der Dienstherr weiter.

  • Kann ich Kinder ohne Wartezeiten nachversichern?

    Ja – grundsätzlich sollten Kinder von Beamten bis 2 Monate nach ihrer Geburt OHNE Wartezeit nachversichert werden können. Achten Sie darauf, dass Geburtsschäden und angeborene Krankheiten bedingungsgemäß mitversichert sind. Kinder von Beamten bekommen in der Regel 70 Prozent Beihilfe. Kann ich meinen Ehepartner ohne Wartezeiten nachversichern? Antwort: Ja – sobald sich der Status des Ehepartners dahingehend verändert, dass dieser über Sie einen Beihilfeanspruch erlangt. Dies muss in einer Frist erfolgen, aber sofern ie Private Krankenversicherung sich an die Öffnungsklausel* für Beamte hält, werden sogar Vorerkrankungen mitversichert.

  • Was bedeutet Öffnungsaktion oder Öffnungsklausel?

    Die private Krankenversicherung garantiert allen Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn eine Aufnahme. Dafür sorgt die sogenannte Öffnungsaktion – vielfach auch unter dem Begriff Öffnungsklausel bekannt. Diese stellt sicher, dass niemand aufgrund einer Vorerkrankung oder einer Behinderung abgelehnt wird. Einzige Voraussetzung: Der Antrag muss innerhalb eines halben Jahres nach der Verbeamtung gestellt werden. Damit haben sich die teilnehmenden Versicherungsunternehmen freiwillig auf eine Art Kontrahierungszwang für Beamte verpflichtet. Seit 2019 gilt dieser Anspruch auch für Beamte in der Ausbildung. Und auch die engsten Angehörigen können von der Öffnungsaktion profitieren.


Zusammenfassung

Die private Krankenversicherung für Beamte und Anwärter bietet spezielle Leistungsmerkmale für Beamte, die durch die Beihilfe ergänzt werden können. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Beamte in der PKV individuellere Tarife wählen, die ihren Bedürfnissen und ihrem Alter entsprechen. Die Kosten für die private Krankenversicherung können je nach Tarif und Leistungen variieren, jedoch profitieren Beamte von den zusätzlichen Leistungen und der flexibleren Gestaltung im Vergleich zur GKV. Beamte können durch die Beihilfe einen Teil der Kosten für ihre private Krankenversicherung abdecken, was die finanzielle Belastung reduziert. Insgesamt bietet die private Krankenversicherung für Beamte eine Vielzahl von Vorteilen, die speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen dieser Berufsgruppe zugeschnitten sind. Für die Auswahl der geeigneten Versicherung gilt daher: Die Beihilfe braucht eine Versicherung, die Sie lebenslang weltweit zuverlässig begleiten kann.


Jetzt Anfrage für private Krankenversicherung stellen