Ehepartnerzuschlag (EPZ) im Auswärtigen Dienst
Mit dem Ehepartnerzuschlag (EPZ) stärken Sie gezielt die Altersvorsorge Ihres mitausreisenden Partners (MAP) – in einer Lebensphase, wo eigene Beiträge häufig nicht möglich sind. Denn MAP können während der Auslandsverwendung oft weder arbeiten noch regulär in die Rentenversicherung einzahlen. Bis zu 18,6 Prozent Ihres Grundgehalts können als zweckgebundener Zuschlag in die Altersvorsorge Ihres Ehepartners fließen. Zulässig sind Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, eine betriebliche Altersversorgung oder eine zertifizierte Basis-Rente (Rürup).
Das Wichtigste zum Ehepartnerzuschlag auf einen Blick
Bis zu 18,6 Prozent extra für Ihren Ehepartner
Mit dem Ehepartnerzuschlag (EPZ) können Sie sich einen erhöhten Auslandszuschlag von bis zu 18,6 Prozent auf Ihr Grundgehalt sichern, der zweckgebunden in die Altersvorsorge Ihres mitausreisenden Partners fließt.
Anspruch nur auf Antrag und bei echter Mitreise
Der EPZ muss aktiv beantragt werden. Berechtigt sind verheiratete Beamte und Soldaten mit Auslandsdienstbezügen, deren Ehepartner mindestens 183 Tage im Jahr am ausländischen Dienstort lebt.
Flexible Verwendung für die Altersvorsorge
Der EPZ kann in die gesetzliche Rentenversicherung, eine betriebliche Altersversorgung oder eine zertifizierte Basis-/Rürup-Rente eingezahlt werden – eine persönliche Beratung hilft, den optimalen Weg zu finden.
Warum dieser Zuschlag für MAP so wichtig ist
Der Personalrat des Auswärtigen Amts (AA) hatte bereits 2019 eine stärkere finanzielle Absicherung der mitausreisenden Ehepartner (MAP) von entsendeten Beamtinnen und Beamten gefordert – mit Erfolg. Die frühere pauschale MAP-Zulage hat diese Lücke kaum geschlossen. Deshalb wurde 2020 mit dem Ehepartnerzuschlag (EPZ) ein wirksameres Instrument eingeführt. Später wurde die Regelung im Rahmen des Artikelgesetzes Zeitenwende auch auf Soldatinnen und Soldaten ausgeweitet.
Anspruchsberechtigte:
- Anspruchsberechtigt sind verheiratete Beamtinnen und Beamte des Auswärtigen Amts sowie Soldatinnen und Soldaten mit Auslandsdienstbezügen.
- Der MAP muss mindestens 183 Tage pro Jahr am ausländischen Dienstort leben.
- Der Zuschlag muss vollständig und nachweislich in eine eigene Altersvorsorge fließen.
Höhe des Zuschlags:
Bis zu 18,6 Prozent des Grundgehalts (inkl. Amtszulagen), maximal jedoch 18,6 Prozent der Endstufe A 14. Die Festsetzung erfolgt nach klaren gesetzlichen Vorgaben. Die Zuschläge müssen auch tatsächlich investiert werden.
Diese Regelung trägt einer Realität Rechnung, die alle entsandten Familien kennen:
In vielen Ländern ist eine Erwerbstätigkeit für MAP schlicht nicht möglich – aus rechtlichen Gründen oder wegen fehlender Anerkennung von Qualifikationen. Ohne Ausgleich entstehen langfristig spürbare Rentenlücken.
Unterlagen und Antragstellung:
- im AA Referat 113 oder über den FFD (Familien- und Partnerorganisation des AA),
- im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) über dortige Durchführungshinweise und Formulare.
Hinweis für spezielle Konstellationen:
In den USA und Kanada sind deutsche kapitalbildende Produkte für MAP derzeit oft nicht abschließbar. Auch MAP ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen in manchen Fällen eine individuelle Lösung.
Welche Vorsorgewege stehen zur Auswahl?
Der EPZ kann in mehrere Vorsorgeformen fließen. Alle drei Wege tragen dazu bei, die späteren Versorgungslücken deutlich zu reduzieren. Jeder davon hat Stärken – entscheidend ist, welchen Weg Ihr MAP bislang gegangen ist.
1. Gesetzliche Rentenversicherung
Sinnvoll für MAP, die bereits in Deutschland pflichtversichert waren.
Zusätzliche Beiträge schließen Wartezeiten und verbessern die spätere Rentenhöhe.
2. Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Wenn im Inland ein bAV-Vertrag ruht, kann der EPZ genutzt werden, um Beitragslücken auszugleichen.
3. Staatlich geförderte Basis-Rente (Rürup)
Die Basis-Rente ist im Auswärtigen Dienst besonders verbreitet. Gründe:
- flexible Beitragsgestaltung
- Beitragsaussetzung bei Inlandsverwendungen möglich
- langfristig attraktive Renditechancen durch Kapitalmarktinvestitionen
- lebenslange Rentenzahlung
- staatliche Förderung
Wichtig ist allerdings ein Rürup-Vertrag, der Ihre Wechsel zwischen Auslands- und Inlandsverwendungen gut abbilden kann. Das leisten nur wenige spezialisierte Anbieter.
Wie soll das Geld angelegt werden?
Nur wer sich für die zertifizierte Basis-Rente (Rürup) als Vorsorgeweg entscheidet, kann zwischen verschiedenen Anlageformen auswählen. Hier bestimmt der Kunde, wie sein Geld angelegt wird:
Konservativere Kapitalrentenversicherung
- stabile Anleihen
- Immobilien
- klassisch gemischte Portfolios
→ geringere Schwankungen, dafür moderatere Renditen.
Fonds- oder ETF-basierte Rentenmodelle
- aktiv gemanagte Fonds oder Themenfonds
- ETFs mit niedrigen laufenden Kosten
→ höhere Chancen, aber auch höhere Schwankungen.
→ empfehlenswert bei längeren Laufzeiten (ab 12–15 Jahren).
Oft lässt sich beides miteinander kombinieren. Viele Versicherer bieten heute hybride Modelle, bei denen die Gewichtung flexibel angepasst werden kann.
Welche Rolle spielen Garantien?
Für zertifizierte EPZ-Verträge – also Basis/Rürup-Rente – ist ein Mindestgarantiesatz von 10 Prozent vorgegeben. Bis zu 90 Prozent Garantie sind heutzutage möglich. Dies bedeutet, dass mindestens 90 Prozent der eingezahlten Beträge auch wieder ausgezahlt werden müssen. Der größte Teil der Beiträge liegt also in einem sehr sicheren Sondervermögen und kann nur geringere Gewinne erwirtschaften.
Mehr Garantie bedeutet:
- mehr Sicherheit,
- aber geringere Renditechancen,
- da ein größerer Teil in sehr konservative Sondervermögen fließt.
Merke:
Ein niedriger Garantiesatz erhöht die langfristige Rendite-Chance – sollte aber immer gut begründet und individuell beraten sein.
Warum Nettopolicen selten passen
Nettotarife wirken auf den ersten Blick günstig. Sie versprechen, dass es keine in der Police enthaltenen Abschlusskosten gibt und dass sich diese Ersparnis positiv auf das Ergebnis auswirkt. Stattdessen ist an den Vermittler ein separates Honorar zu entrichten. In der Praxis sind Nettopolicen jedoch nicht so günstig wie sie scheinen, denn:
- die laufenden Gebühren sind häufig höher als zunächst angenommen,
- die persönliche Beratung endet meist nach dem vom Kunden gezahlten Honorar,
- langfristige Ansprechpartner fehlen – gerade bei Vertragsänderungen nach Postenwechseln.
Für Angehörige des Auswärtigen Dienstes ist ein gebundener, erfahrener Vermittler in der Regel die verlässlichere Wahl. Er begleitet Sie über viele Jahre, kennt Ihre dienstlichen Besonderheiten und passt den Vertrag regelmäßig an.
Fazit: Lassen Sie sich den EPZ nicht entgehen
Der Ehepartnerzuschlag (EPZ) ist eine der wirkungsvollsten staatlichen Förderungen, die der Auswärtige Dienst und die Bundeswehr ihren Beschäftigten bieten. Kein anderes Instrument gleicht die strukturellen Nachteile einer Auslandsverwendung so gezielt aus. Ihr mitausreisender Partner (MAP) trägt entscheidend dazu bei, dass Ihre Arbeit in der Welt funktioniert. Der EPZ sorgt dafür, dass dieser Beitrag im Alter nicht aus der eigenen Versorgung bezahlt wird. Ob Sie ihn für die gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder Basis-Rente (Rürup) verwenden: Die beste Lösung hängt von Ihrer persönlichen Laufbahn, der bisherigen Erwerbsbiografie des MAP und der geplanten Aufenthaltsdauer im Ausland ab.